Die Bundesverfassung der Eidgenossenschaft
ÜBERSICHT DER EINZELNEN URNER VERFASSUNGEN
(Angaben folgen)
DIE BUNDESVERFASSUNG AN DER URNER LANDSGEMEINDE
Sonntag, 3. Mai 1874
Revision der Bundesverfassung.
Landesgemeinde vom 3. Mai 1874
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Detailangaben
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ABSTIMMUNGEN ZUR BUNDESVERFASSUNG
VERFASSUNGSRECHTLICHE EREIGNISSE
1798
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Donnerstag, 1. Februar 1798
Die Verfassung des Peter Ochs wird verbreitet
Das französische Direktorium lässt die vom Basler Peter Ochs in Paris geschaffene Verfassung verbreiten. Ihre Prinzipien sind Volkssouveränität, Menschenrechte, politische Gleichberechtigung (Ausnahmen: Frauen, Juden) und Gewaltenteilung in der Regierungsform einer repräsentativen Demokratie. Die differenzierte örtliche Selbstverwaltung wird fast völlig preisgegeben. Uri bleibt ein Kanton, jedoch ohne die Leventina.
HB CH II S. 790 ff.
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1798
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Freitag, 16. März 1798
Ungereimtheiten betreffend die politische Gestaltung der Schweiz
Das französische Direktorium erlässt widersprüchliche Weisungen über die politische Gestaltung der Schweiz. General Guilleaume Brune, versucht seine eigenen Ideen zu verwirklichen und beabsichtigt eine Dreiteilung der Schweiz.
Arnold, Helvetik, S. 35.
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1798
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Montag, 19. März 1798
Landsgemeindeorte sollen Tellgau bilden
General Guilleaume Brune verkündet die Helvetische Republik. Die Landsgemeindeorte (ohne Appenzell), denen der General eine besondere Neigung entgegenbringt und auf deren Eigenart er Rücksicht nehmen will, gedenkt er, mit der Einheitsverfassung zu verschonen. Sie sollen den Tellgau bilden und selbst über die Verfassung entscheiden können. Die Zerstückelung wird als eine Vorbereitung zur Annexion empfunden und bekämpft. Die Innerschweiz jedoch, beruhigt durch die französischen Freundschaftsbeteuerungen, begrüsst die geplante Schaffung des Tellgaus, der ihnen ermöglicht, in ihren alten politischen Einrichtungen weiterzuleben.
Arnold, Helvetik, S. 35.
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1798
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Donnerstag, 22. März 1798
Helvetische Republik umfasst 22 Kantone
Das Direktorium kommt auf sein ursprüngliches Projekt der unteilbaren Helvetischen Republik der 22 Kantone zurück. Brune erlässt eine Proklamation, welche die Einheit wiederherstellt.
Arnold, Helvetik, S. 35.
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1798
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Mittwoch, 4. April 1798
Obwalden stimmt der Einheitsverfassung zu
Obwalden nimmt die Einheitsverfassung an und zieht sich aus der Konferenz in Schwyz zurück.
Arnold, Helvetik, S. 36.
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1798
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Donnerstag, 5. April 1798
Schwyz lehnt die helvetische Verfassung ab
Die Schwyzer Landsgemeinde beschliesst, das helvetische Verfassungsbüchlein zu verbieten und Besitzer von solchen als Landesverräter zu verurteilen.
Arnold, Helvetik, S. 38.
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1798
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Samstag, 7. April 1798
Ablehnung der helvetischen Verfassung durch Nidwalden
Nidwalden lehnt die helvetische Verfassung ab.
Arnold, Helvetik, S. 38.
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1798
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Montag, 9. April 1798
Uri übergibt Verfassungsbüchlein dem Scharfrichter
Die Urner Landsgemeinde befiehlt, jede Kritik an der eigenen Verfassung zu bestrafen und die Konstitutionsbüchlein ("Franzosenbüchlein") innert 24 Stunden dem Scharfrichter zur Verbrennung zu übergeben. Mit besonderem Eifer tritt der Altdorfer Pfarrer Karl Joseph Ringold gegen die helvetische Verfassung auf.
Arnold, Helvetik, S. 39.
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1798
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Donnerstag, 12. April 1798
Die helvetische Verfassung tritt in Kraft
Mit theatralischem Pomp wird die Helvetische Republik im Rathaus von Aarau formell konstituiert. Das Direktorium beauftragt Schauenburg mit der Unterwerfung der verfassungsfeindlichen Kantone. Präsident des Senats wird Peter Ochs und der Vorsitz im Grossen Rat erhält der Berner Bernhard Friedrich Kuhn.
Das von Frankreich aufgezwungene Grundgesetz ist eine Adaptation der französischen Direktorialverfassung von 1795. Es gestaltet die erweiterte Eidgenossenschaft in einen nationalen Einheitsstaat um, der auf den Prinzipien der Rechtsgleichheit, der Volkssouveränität und der Gewaltentrennung beruht und nach dem Repräsentativsystem funktioniert.
Arnold, Helvetik, S. 44; HB CH II S. 794;
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1798
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Freitag, 20. April 1798
Urner Landsgemeinde lehnt Einheitsverfassung ab
Im Beisein einer Delegation der Kantone Schwyz, Nidwalden, Glarus und Zug ermächtigt die Landsgemeinde den Landrat, sich mit den anderen demokratischen Kantonen über eine gemeinsame Politik zu verständigen. Sie beschliesst die Urner Landsgemeinde, die helvetische Verfassung zu verwerfen und die alte Regierungsform mit allen Mitteln zu behaupten. Sie delegiert Landeshauptmann Anton Maria Schmid und Landesstatthalter Alois Müller in die Kriegskommission nach Schwyz und bewilligt dem bedrohten Nidwalden auf dessen erneute Bitte hin vier Rotten Hilfstruppen.
Arnold, Helvetik, S. 35 und 39. 41.
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1798
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Donnerstag, 12. Juli 1798
Leistung des Bürgereids wird vorgeschrieben
Die gesetzgebenden Räte verlangen die Leistung des in der Verfassung vorgeschriebenen Bürgereides. Dem Eid müssen sich alle Bürger unterziehen. Wer ihn verweigert, soll die bürgerlichen Rechte verlieren, der Aufsicht der Regierung unterstellt und bei
Störung der gesetzlichen Ordnung aus der Republik ausgewiesen werden. Die Formel, die sich nur auf die bürgerlichen Verhältnisse beziehen will, ist rein weltlich und lautet: „Wir schwören dem Vaterland zu dienen, und der Sache der Freiheit und Gleichheit als gute und getreue Bürger mit aller Pünktlichkeit und allem Eifer, so wir vermögen, und mit einem gerechten Hasse gegen die Anarchie oder Zügellosigkeit anzuhangen.“ Diese an sich unverfängliche Formel gibt durch die Auslassung des Namens Gottes als verpflichtende Instanz der herrschenden Opposition das gefährliches Schlagwort „Bedrohung
der Religion“.
Arnold, Helvetik, S. 72.
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1798
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Montag, 20. August 1798
Eid kann zuhause geleistet werden
Als sich in den Distrikten Schwyz und Stans eine bewaffnete Aufruhr abzuzeichnen beginnt, bittet Unterstatthalter Lusser Regierungsstatthalter Vonmatt, den Bürgereid ohne öffentliche Feier und im Beisein zweier Zeugen von Haus zu Haus abnehmen zu dürfen. Vonmatt kommt der Bitte Lussers entgegen. Zugleich befiehlt er ihm, vor der Verlesung der Eidesformel deutlich zu erklären, dass der Eid mit den Vorbehalten der uneingeschränkten Ausübung der katholischen Religion und der Einhaltung der mit Schauenburg geschlossenen Kapitulation geleistet werde.
Arnold, Helvetik, S. 74.
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1798
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Mittwoch, 22. August 1798
Altdorfer wollen Eid schwören
Unterstatthalter Lusser hat die noch ruhige Lage in seinem Distrikt ausnützen wollen und hat befohlen, alle Dorfgemeinden zusammenzurufen. In den Aussengemeinden können diese Versammlungen jedoch nicht stattfinden, da sich die Bauern an Werktagen nur schwer von der Arbeit trennen lassen und deshalb an mehreren Orten fast niemand erschienen ist. Einzig die Bürger Altdorfs gehorchen dem Befehl Lussers und beschliessen, am kommenden Sonntag den Eid mit den bekannten Vorbehalten zu schwören.
Arnold, Helvetik, S. 74.
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1798
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Sonntag, 26. August 1798
Urschner schwören den Bürgereid
Die Andermatter versammeln sich in der Pfarrkirche zur Ablegung des Bürgereides. Vizepfarrer Archangelus (Kaspar Valentin Wolleb von Andermatt) erklärt im Namen der Kapuziner, nur unter den Vorbehalten der unangetasteten und freien Religionsausübung, der Rechte der Kirche und der mit Schauenburg geschlossenen Kapitulation den Eid zu schwören. Die Rede hat jedoch keine Folgen. Die übrigen Gemeinden des Distrikts leisten am gleichen Tag ruhig und ohne Widerstand den Eid. Unterstatthalter Meyer ist es gelungen, die beiden Kapuziner von Realp zur Aufgabe ihres Widerstandes zu bewegen. Sie erklären sich bereit, als erste den Eid zu leisten und damit die Bedenken der Dorfbevölkerung zu zerstreuen.
Arnold, Helvetik, S. 77 f.
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1798
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Sonntag, 26. August 1798
Bürgereid wird geleistet
Altdorf leistet öffentlich aber ohne Feierlichkeiten den Bürgereid. Flüelen, Attinghausen, Schattdorf und Unterschächen folgen am gleichen Tag. In mehreren Aussengemeinden
wird der Eid auch von Haus zu Haus aufgenommen. Nur Seedorf, Bauen, Isenthal, Seelisberg und Sisikon weigern sich. Diese Randgemeinden sind in den Sog der unruhigen Nachbardistrikte geraten. Pfarrer Kaspar Imhof von Seedorf und Josef Maria Regli von Seelisberg hielten mit ihrer verfassungsfeindlichen Haltung nicht zurück. Erst nach dem Blutbad in Nidwalden beugen sie sich dem Gesetz.
Arnold, Helvetik, S. 75 f.
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1798
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Mittwoch, 29. August 1798
Keine Garantie der katholischen Religion
Vonmatt bestimmt den 30. August zum Schwörtag für den Kanton Waldstätten. In einem Rundschreiben bittet er alle Weltgeistlichen, die Klöster und einflussreiche Männer, beruhigend auf das Volk einzuwirken und es zur Eidesleistung vorzubereiten. Um die Ablegung des Eides zu erleichtern, bemüht er sich beim helvetischen Direktorium um einen Zusatz, der die Unverletzlichkeit der katholischen Religion garantieren soll. Dieses verweis auf die verfassungsmässig garantierte Religionsfreiheit und fügt bei, dass nichts die Religion Betreffendes in den Eid hineingenommen worden sei, um keiner Religionsgemeinschaft zu nahe zu treten; Modifikationen der Eidesformel für einzelne Gegenden lehnte es ab.
Arnold, Helvetik, S. 73 f.
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1802
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Donnerstag, 30. September 1802
Tagsatzung lehnt die französische Mediation ab
Napoleon erlässt in St. Cloud eine Proklamation, worin er den Schweizern seine Vermittlung aufnötigt. Er verlangt ultimativ die Einstellung der Feindseligkeiten, die Auflösung der aufständischen Truppenkontingente und die Wiedereinsetzung der verfassungsmässigen Behörden. Die Tagsatzung lehnt die franz. Mediation unter Berufung auf die gesamteidgenössische Unabhängigkeit und Souveränität entschieden ab.
Arnold, Helvetik, S. 343.
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1802
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Freitag, 10. Dezember 1802
Mediationsverfassung
Die Consulta wird in Paris eröffnet. Bereits in der Eröffnungssitzung werden die Grundsätze der neuen Verfassung bekanntgegeben: Beibehaltung der Rechtsgleichheit, der Verzicht der patrizischen Familien auf ihre Vorrechte und die Verbindung aller Kantone durch einen blossen Staatenbund. Unmissverständlich wird auch die völlige Abhängigkeit der Schweiz von Frankreich ausgesprochen. Damit war der Rahmen abgesteckt, innert welchem die Consultateilnehmer die KVen ausarbeiten und als Vorschläge einreichen können. Änderungsvorschläge haben nur Aussicht auf Erfolg, wenn sie sich mit der Konzeption Napoleons vereinbaren lassen oder sich bloss auf Nebensächlichkeiten beziehen. Unter diesen Umständen sind Jauchs Anstrengungen, den Urnern das Livinental zurückzugewinnen, zum vorneherein zum Scheitern verurteilt, da Napoleon entschlossen ist, das Ausgreifen des Landsgemeindesystems über den Gotthard nicht zuzulassen. Dennoch fielen die wichtigsten Postualte der Innerschweiz mit den Plänen für die Zukunft des Vasallenstaates Schweiz zusammen: beide wollen, allerdings aus versch. Motiven heraus, den Abbau des starken Zentralstaates
Arnold, Helvetik, S. 351/4.
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1803
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Samstag, 19. Februar 1803
Entgegennahme der Mediationsakte
Die zur engeren Beratung gebildeten Fünfer-Ausschüsse der Unitarier und Föderalisten werden von Napoleon und den obersten Behörden zu einem feierlichen Staatsempfang geladen, wo sie die abgeschlossene Mediationsakte entgegenzunehmen und zu unterschreiben haben. Jauch gehört mit d'Affry, Reinhard, Wattenwyl und Glutz zu dem für die engere Beratung gebildeten föderalistischen Fünfer-Ausschuss. Das Verfassungswerk ist gekennzeichnet durch die rücksichtslose Begünstigung der franz. Interessen der Schweiz gegenüber, die auf militärische und finanzielle Ausbeutung und auf eine politische Bevormundung abzeilen. Die Unterordnung der Schweiz unter die franz. Vorherrschaft lässt sich leichter aufrechterhalten, wenn man dem Land eine starke Regierung, eine einheitliche Verwaltung und geordnete Finanzen verweigert und es in militärischer Ohnmacht hält. Dies ist der Grund, der Napoleon veranlässt, die schweiz. Staatsgewalt durch die Stärkung der Kantonssouveränität aufzusplittern und die gemeinsamen Einrichtungen auf das im Interesse Frankreichs notwendige Mass einzuschränken. Die Schweiz ist wieder ein blosses Nebeneinander von selbstherllichen Kantonen. Tagsatzung und Landammann bilden die schwache Zentralgewalt. Die Befugnisse der Tagsatzung beschränken sich auf den Entscheid über Krieg und Frieden, die Führung der Aussenpolitik und die Aufstellung eines kleinen Bundesheeres im Kriegsfall. An der wichtigsten Errungenschaft der Revolution, der Rechtsgleichheit, hält Napoleon jedoch fest. Untertanenverhältnisse, Geburts- und Ortsvorrechte bleiben abgeschafft. Die Niederlassungs-, Gewerbe- und Handelsfreiheit werden ebenfalls in der neuen Verfassung verankert. Die Verfassung des Kantons Uri ist als 16. Kapitel in der Mediationsakte vom 19.2.1803 aufgeführt. Sie umfasst sieben Artikel.
Arnold, Helvetik, S. 355/362.
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1803
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Donnerstag, 10. März 1803
Mediations-Verfassung tritt in Kraft
Die neue Verfassung tritt in Kraft. In allen Kantonen übernehmen provisorische Regierungs-
oder Standeskommissionen die Verwaltung. Sie haben die Aufgabe, die helvetischen Einrichtungen zu liquidieren und bis zum 15. April die neue Kantonsverfassung einzuführen. Die Mitglieder der kantonalen Regierungskommissionen sind im Anschluss an die Bundesakte namentlich aufgeführt. Die Urner Standeskommission setzte sich aus folgenden Bürgern zusammen: Josef Emanuel Jauch, Präsident; Munizipalitätspräsident Thaddäus Schmid; Altlandammann Jost Anton Müller; Distriktsrichter Franz Maria Zgraggen; Josef Maria Planzer; Distriktsrichter Muheim; Bezirksstatthalter Franz Joseph Meyer.
Arnold, Helvetik, S. 357.
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1813
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Mittwoch, 29. Dezember 1813
Mediationsakte wird ausser Kraft gesetzt
Zehn alte Orte setzen die Mediationsakte ausser Kraft und fordern eine neue Verfassung ohne Untertanengebiete.
www.hls.ch (Christian Koller, 2016).
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1814
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Donnerstag, 17. März 1814
Die restaurativen Kantone fordern Rückkehr zur dreizehnörtigen Eidgenossenschaft
Eine Sondertagsatzung der restaurativen Kantone spricht sich für die Rückkehr zur dreizehnörtigen Eidgenossenschaft und zu den Untertanenverhältnissen aus. Die alliierten Mächte beharren auf dem Bund der 19 Orte, drohen mit einer Intervention und forderten die Auflösung der Sondertagsatzung. Uri vertritt hingegen eine offene, 19-örtige Eidgenossenschaft, zu der die neuen Kantone, also auch die Waadt und der Aargau, zählten. Die Wiedererrichtung einstiger Vogteien und die Erneuerung vergangener Untertanenverhältnisse kommt nicht in Frage. Damit distanziert sich Uri von der Berner Aristokratie. Landschreiber Karl Florian Lusser ist dabei Uris diplomatischer Hauptvertreter.
www.hls.ch (Christian Koller, 2016); Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 59.
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1814
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Sonntag, 3. Juli 1814
Urner Volk stimmt dem Bundesvertrag zu
Das Urner Volk steht mehrheitlich auf der Seite der Fortschrittlichen und genehmigt die Bundesakte an der Landsgemeinde.
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 61.
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1814
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Sonntag, 28. August 1814
Urner Volk stimmt dem Bundesvertrag erneut zu
Das Urner Volk stimmt der Bundesakte an der Landsgemeinde erneut zu.
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 61.
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1814
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Freitag, 9. September 1814
Verabschiedung des Bundesvertrages
Von April bis August tagte in Zürich mit Unterbrechungen die so genannte Lange Tagsatzung, in welche die Gesandten der Grossmächte lenkend eingriffen. Als Resultat wird der Bundesvertrag verabschiedet.
www.hls.ch (Christian Koller, 2016)
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1814
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Montag, 12. September 1814
Aufnahme drei neuer Kantone
Die Tagsatzung nimmt Neuenburg, Genf und das Wallis als neue Kantone in den Bund auf.
www.hls.ch (Christian Koller, 2016)
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1815
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Sonntag, 26. Februar 1815
Spannungsgeladene Landsgemeinde stimmt dem Bundesvertrag zu
Nach intensiver Wühlarbeit in Schwyz und Nidwalden durch Karl Ludwig von Haller kommt ein Siebengeschlechtsbegehren an der Landsgemeinde zur Abstimmung, das den neuen, noch nicht ratifizierten Bund stürzen und in die «alte Freyheit und Suveränitäts Rechte zurückzutreten» will. In der Urschweiz soll der Dreiländerbund von 1315 erneuert werden und die Zustände vor 1798 wieder hergestellt werden. Die Stimmung an diesem Sonntag ist gereizt. In Altdorf predigt Pfarrer Johann Anton Dewaya für und in Erstfeld Pfarrer Aschwanden gegen den Bundesvertrag. Den zahlreich angereisten Schwyzern und Nidwaldnern wird der Zutritt in den Ring verwehrt. Ihren Wortführer, Landesfähnrich Ludwig Auf der Maur von Schwyz, setzt die Obrigkeit in Hausarrest. Eine Wachtmannschaft schützt Zeughaus und Kirchturm. Die Tagsatzungsgesandten erläutern ihre Arbeit. Die Initianten bringen - teils sehr emotional - ihr Begehren vor. Das Volk lehnt den Austritt aus dem neuen Bund «mit grosser Mehrheit» ab. Nun wurden die Landleute aufgefordert, «mit entblössten Häuptern dem Vaterlande und den bestehenden Behörden den Eid der Treue und des Gehorsam abzuschwöhren, welches auf eine feyerliche und rührende Art befolgt worden ist.»
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 61 f.
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1815
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Montag, 20. März 1815
Wiener Kongress anerkennt die 22 Kantone
Der Wiener Kongress regelt die Abfindungen und die Landesgrenzen und anerkennt die 22 Kantone.
www.hls.ch (Christian Koller, 2016)
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1815
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Sonntag, 7. Mai 1815
Ordentliche Mailandsgemeinde stimmt der Wiener Deklaration zu
Die ordentliche Mailandsgemeinde unterzieht sich widerstandslos der Deklaration des Wienerkongresses, mit welcher die Mächte die eidgenössischen Territorial- und Entschädigungsfragen festgelegt haben.
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 62.
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1815
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Montag, 20. November 1815
Immerwährende Neutralität wird festgelegt
Im Zweiten Pariser Frieden wird für die Schweiz die immerwährende Neutralität als im Interesse aller europäischen Staaten festgeschrieben. Vor allem die Grossmächte begrüssen die eine neutrale Zone. Der unverletzbare Bestand der Eidgenossenschaft wird gewährleistet.
www.hls.ch (Christian Koller, 2016)
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1848
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Dienstag, 6. Juni 1848
Tagsatzung genehmigt den Verfassungsentwurf
Die Tagsatzung akzeptiert das neue Verfassungswerk. Im Juli und August folgen die Abstimmungen in den Kantonen, von denen 15½ zustimmen, während 6½ (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden) den Verfassungsentwurf ablehnen. In Uri entscheidet die Landsgemeinde. In Luzern erfolgt die Annahme nur, weil man die Nichtstimmenden zu den Ja-Stimmen zählt, in Freiburg entscheidet der Grosse Rat allein.
www.hls.ch (2022, Bundesverfassung).
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1848
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Sonntag, 27. August 1848
Uri sagt Nein zur Bundesverfassung
Die Urner Landsgemeinde versagt der neuen Bundesverfassung die Zustimmung. Resigniert berichtet Redaktor Josef Lusser im «Alpen-Bote von Uri» von „zusammenhangslosen, derb pöbelhaften, zum Theil unverschämten Reden" gegen die neue Bundesverfassung und vom „Klatschen und Schreien einiger angestellten Brüller''.
ABU Nr. 6, 2.9.1848; Zurfluh Christoph, Das Urner Pressewesen, S. 78.
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1848
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Sonntag, 22. Oktober 1848
Urner Landsgemeinde nimmt die neue Verfassung unter Vorbehalt an
Die Urner Landsgemeinde nimmt die neue Verfassung nur unter Vorbehalt an.
Zurfluh Christoph, Das Urner Pressewesen, S. 78.
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1848
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Sonntag, 5. November 1848
Ursern sagt Ja zur neuen Bundesverfassung
Die Ursener, welche an den beiden Landsgemeinden zur Genehmigung der Bundesverfassung gar nicht erschienen sind, erklären an der Talgemeinde den unbedingten Beitritt zum Bund. Josef Lusser entschuldigt die Ursener im «Alpen-Boten»: «Freilich ist es ärgerlich, wenn man das Volk, und namentlich die Ursener, für welche die Reise mit Beschwerlichkeiten und Geldkosten verbunden ist, wegen einem Gegenstande, der mit dem ersten Male könnte abgethan werden, zwei, drei bis vier Mal zusammensprengt, nur um Halsstarrigkeit durchzusetzen, und am Ende aller Ende weiter nichts davon trägt, als dass man sich vor der Welt lächerlich gemacht hat.
ABU Nr. 16, S. 1.11.1848; Zurfluh Christoph, Das Urner Pressewesen, S. 78.
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1848
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Sonntag, 19. November 1848
Landsgemeinde stimmt der neuen Bundesverfassung zu
Im dritten Anlauf stimmt die Urner Landsgemeinde der neuen Bundesverfassung zu.
Zurfluh Christoph, Das Urner Pressewesen, S. 78.
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1999
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Sonntag, 18. April 1999
Neue BV: dem Boykottaufruf wird keine Folge geleistet
Nach 125 Jahren erhält die Schweiz eine neue Bundesverfassung. Überraschend knapp nehmen Volk und Stände das nachgeführte und mit wenig Neuem angereicherte Grundgesetz der Schweiz an. Die Stimmbeteiligung liegt bei knapp 36 Prozent. Der Kanton Uri sagt nach 1848 und nach 1872/1874 wieder Nein. Die Stimmbeteiligung liegt bei 35,1 Prozent. Der Aufruf des Urner Komitees "Neat in den Berg!", die Abstimmung über die Bundesverfassung zu boykottieren, schlägt komplett fehl.
UW 30, 21.4.1999
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BESCHLÜSSE UND UNTERLAGEN ZUR BUNDESVERFASSUNG
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VERFASSUNGEN
DES KANTONS URI
BUNDESVERFASSUNG
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