ÜBERSICHT

Name Wappen Siegel Banner Verfassungen Gesetzgebung Landsgemeinde Bezirksgemeinden Abstimmungen Wahlen Parlamentarische Vorstösse Eckdaten Bevölkerung Geografie Diverses

BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Themen der Verfassungen des Kantons Uri



KV 1850 Art. 001
Souveränität, Demokratie
"Der schweizerische Kanton Uri ist, Bundespflichten vorbehalten, ein souveräner Freistaat mit rein demokratischer Verfassung."
LB UR 1853 Bd 5, S. 3;
-------------------------
KV 1850 Art. 002
Volkssouveränität
"Die Souveränität beruht im Volke, welches dieselbe unmittelbar in feinen verfassungsmässigen Besammlungen durch Stimmenmehrheit ausübt.
Das Volk giebt sich unmittelbar selbst Verfassung und Gesetze."

LB UR 1853 Bd 5, S. 3;
-------------------------

 
VERFASSUNGEN
DES KANTONS URI

Übersicht
Verfassung von 1803
Verfassung von 1820
Verfassung von 1850
Verfassung von 1888
Verfassung von 1984
aktuelle Verfassung (externer Link)
Verfassung nach Datum
Verfassungsthemen

ABGELEHNTE
VERFASSUNGSENTWÜRFE

Entwurf vom 7. Mai 1876
Entwurf vom 29. Oktober 1876

BUNDESVERFASSUNG

Uri und die Bundesverfassung 
Bundesverfassung (externer Link)

 

 
Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 16.10.2020