Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden
Sonntag, 8. Mai 1870
Bezirksgemeinde vom 8. Mai 1870
Ort:
Landammann:
Landschreiber:
Quelle:
Abl UR 1870, nach S. ... (Beratungsgegenstände); Abl UR 1870, S. ... (Verhandlungen).
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GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE
Wahl eines Bezirksammanns
Bezirksammann Dominik Epp wird zum Bezirksammann auf einjährige Dauer ernannt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Bezirksstatthalters
Bezirkstatthalter Vinzenz Müller wird zum Bezirksstatthalter auf einjährige Dauer ernannt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Seckelmeisters und Bauherrn des Bezirkes
Franz Püntener wird als Seckelmeister und Bauherr des Bezirkes bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Begehren für Abtretung von Allmendplätzen
Die eingereichten Begehren für Abtretung von Allmendplätzen, Rüttien, Gärten und dergleichen werden an die auf den 26. Mai abzuhaltende Auffahrtsgemeinde überwiesen mit Ausnahme der Folgenden, welche ihre Erledigung durch die Bezirksgemeinde selbst erhalten, indem bewilligt wird:
1. Der Filiale Göschenen ein Allmendgarten für Eigen zu Gunsten des Pfrundhausbaues;
2. den Gemeinden Spiringen und Unterschächen die dreissigjährige Benutzung einer ausgegangenen Rütti in Ennetmärcht (Urnerboden) als Beitrag für das Honorar eines Priesters, welcher von Martini bis Weihnachten daselbst zu funktionieren hat;
3) den Geschwistern Gisler, Josef Antons, von Flüelen zirka 150 Klafter offene Rütteligärten im grünen Winkel;
4. dem Maria Truttmann zirka 40 Klafter Land für einen Hausgarten bei seinem neuen Hause im Aschorn auf 30 Jahre;
5. den Geschwistern Stadler in Attinghausen eine Rütti auf 30 Jahre gegen Bezahlung von Fr. 100 zu Gunsten dortiger Helfereipfründe;
6. der Seevorfer-Reusswehresteuer die Abtretung von zirka 5146 Klafter öden Allmendlandes zwischen dem linkseitigen Reussdamme und dem neuen Abzugsgraben, mit Einschluss desselben, hinunter bis an Heinrich Wipflis Ried, behufs Anpflanzung eines Wuhrschachens für zwanzig Jahre, welcher nach Verlauf dieser Frist wieder dem Weidgange des Viehes zu öffnen ist.
Nicht entsprochen wird dem Begehren von Mar. Schiller in Attinghausen für Abtretung eines Stücks offener Allmend.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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(Wahlen für das Bezirkgericht)
Es werden folgende Erneuerungswahlen für das Bezirksgericht auf gesetzliche Dauer vorgenommen.
Mitglieder: Herr Kommandant Jos. Jauch, von Altdorf, Präsident. „ Ratsherr Joh. Ant. Püntener, von Erstfeld. Ratsherr Joh. Jos. Müller von Bürgeln.
Suppleanten: Hauptmann Franz Gisler, von Flüelen. Hauptmann Jos Gisler, von Altdorf. Dem Alois Walker von Silenen wird die nachgesuchte Entlassung von der Stelle eines Bezirksrichters gewährt und hiefür Bezirksrat Andreas Bumann von Amsteg auf zweijährige Dauer bezeichnet.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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(Forstwesen)
In den Gesetzesentwurf, betreffend das Forstwesen, wird dermalen nicht eingetreten, sondern derselbe zu nochmaliger Beratung und Begutachtung zu Handen der künftigen Bezirksgemeinde zurückgewiesen.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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(Strasse Seelisnerg)
Die Bezirksgemeinde,
Infolge Begehrens um Fortsetzung der Fahrstrasse von der Emettengrenze bis Sonnenberg, und eines bezüglichen Antrages des Bezirksrates,
In Betracht:
1. dass sich ergibt, dass die Kosten dieser Strassenanlage nach dem im Einverständnisse der Gemeinde gegenwärtig ausgesteckten Trace in einer Länge von 10,100 Fuss und Breite von 14 Fuss zirka Fr. 26,400 veranschlagt wurden, nicht einbegriffen die Land- und Bäumeentschädigung im Betrage von zirka Fr. 4000;
2. dass nun Hr. Regierungsrat M. Truttmann, als Gasthofbesitzer zum Sonnenberg, den Bau dieser ganzen Strassenlinie in seinen Kosten auszuführen anerbietet, wofern der Bezirk
a. die Expropriation des Grundeigenthums,
b. den künftigen Strassenunterhalt übernimmt, und
c. ihm einen an sein Besitztum anstossenden Bezirk Waldboden von 3453 Quadratklafter als Eigentum abtretet, dessen Holzertrag nach gegenwärtigem Bestand einen Wert von zirka Fr. 3000 erreichen würde;
3. dass nun miltels dieser weder unverhältnissmässigen noch unerschwinglichen Opfer seitens des Bezirkes die Erstellung einer neuen Verkehrslinie gesichert werden kann, welche im entschiedenen Wunsche und Interesse der Gemeinde Seelisberg liegt, beschliesst:
1. Der Bau einer Fahrstrasse von der Emmettengrenze bis Sonnenberg als Fortsetzung der Emmettenstrasse wird unter nachstehenden Bedingungen bewilligt.
2. Hr. RegierungSrath M. Truttmann verpflichtet sich, den Ban der ganzen Slrassenlinie Emmetten-Sonnenberg in einer Breite von 14 Fuss nach dem gegenwärtig ausgesteckten Trace in seinen Kosten unter Aussicht des Bezirksrathes auszuführen.
3 Der Bezirk übernimmt zu seinen Lasten die Expropriation des erforderlichen Eigenlandes, welche jedoch die Summe von Fr. 4500 nickt übersteigen darf, und den künftigen Unterhalt der neuerstellten Strasse
4. Derselbe tritt überdiess, nach bereits hiefür ausgesprochener Bewilligung der Dorfgemeinde Seelisberg, an Hrn. Regierungsrath Truttmann den an sein Besitzthum zu Sonnenberg anstossenden Waldbezirk von 3453 Quadratklafter laut vorliegendem Plane mit Grund und Boden und Holzwuchs eigenthümlich ab.
5. Hr. Regierungsrath Truttmann erhält auch die Konzession das Egglenwasser, jedoch unter Reservation der bisherigen Rechtsamen auf dessen Benutzung, für seinen Dienst und Gebrauch zu beanspruchen, und mittelst eiserner Leitung der neuen Strasse entlang zum Sonnenberg zu führen. Diese Wasserleitung soll durch jeweiligen Besitzer in jeder Zeit der Strasse unschädlich gehalten werden.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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(Holzauffuhrverbote)
Die Bezirksgemeinde, entsprechend dem Begehren eines Siebengeschlechts, in Abänderung der Landrathserkanntniss vom 15. Februar 1850 und der Bezirksrathserkanntniss vom 19. April 1854, beschliesset: „dasjenige Holz, welches von den Gemeinden oder Korporationen aus Bannwäldern an öffentlichen Steigerungen oder sonst, ohne einen bestimmten Zweck, gekauft wird, sei im Holzausfuhrverbote der Gemeinden Spiringen und Unterschächen nicht inbegriffen."
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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(Steinbrüche)
Infolge Siebengeschlechtsbegehrens wird an Hrn. Altl. Vinz. Müller und Waagmeister Jost Z'graggen von Altdorf die Konzession für die Ausbeutung der auf Allmend zwischen den ausser Bolzbach gelegenen Gütern „Mettlen und Reussbüel" vorkommenden Steinbrüche auf 20 Jahre erteilt, gegen Abgabe von Fr. 10 für jeden Nauen voll auf der Allmend gebrochener und außer Landes abzuführender Steine zu Gunsten der Central-Armenpflege. Dem Kantone und Bezirke bleibt das Vorrecht, und jedem Landmanne das gleiche Recht, wie den Konzessionären, auf Benützung besagter Steinbrüche Vorbehalten, mit dem Bedinge, dass je nach Monatsfrist einer dem andern den Platz räumen soll. Gegenwärtige Konzession darf an Andere weder verkauft noch sonst abgetreten werden.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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(Allmendgärten)
Das Siebengeschlechtsbegehren für Abänderung des Art. Ldb. 335 § 13 in dem Sinne, dass die Art und Weise der Benutzung der im Bezirke Uri vergabten Allmendgärten den Besitzern derselben freigestellt sein solle, wird abgewiesen.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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(Landmarcher)
Zur ledig gefallenen Stelle eines Landmarchers wird Hr. Gemeindeweibel Franz Gisler von Spiringen bezeichnet.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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LANDSGEMEINDE URI
BEZIRKSGEMEINDE URI
VOLKSABSTIMMUNGEN
VERFASSUNGEN DES KANTONS URI
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