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BEZIEHUNGEN

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Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden

Donnerstag, 9. Mai 1872
Bezirksgemeinde vom 9. Mai 1872
Ort:
Landammann: Dominik Epp
Landschreiber: Gisler
Quelle: Abl UR 1872, nach S. 130 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1872, S. 143-144 (Verhandlungen).

GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE

Wahl eines Bezirksammanns
Bezirksmmann Dominik Epp wird in seinem Abend auf einjährige Amtsdauer bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Bezirksstatthalters
Bezirksstatthalter Franz Lusser wird in seinem Amt auf einjährige Amtsdauer bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Seckelmeisters und Bauherrn des Bezirkes
Franz Püntener wird als Bezirks-Säckelmeister und Bauherr auf einjährige Amtsdauer bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Begehren für Abtretung von Allmendplätzen
Sämtliche Begehren um Abtretung von Allmendplätzen werden zur Erledigung an die Auffahrtsgemeinde überwiesen, mit Ausnahme derjenigen, welche wegen Ungesetzlichkeit durch den Bezirksrat schon aus dein Traktanden-Verzeichnisse gestrichen worden sind.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Erneuerungswahlen für das Bezirksgericht
Es werden als Mitglieder des Bezirksgerichts auf vierjährige Dauer gewählt: Ratsherr Joh. Furger, von Silenen (Bristen), Ratsherr Joh. Imholz, von Attinghausen;
Suppleanten: Franz Huser, von Altdorf, Joh. Furrer, von Erstfeld, Joh. Dittli von Erstfeld.

Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Kreditbegehren für eine Korrektion der Reuss beim Kummeneck
Die Bezirksgemeinde, in Betracht,
1. dass durch die Bundesbeschlüsse betreffend Subventionierung von Schutzbauten an Wildwassern die Gelegenheit geboten ist, verschiedene Korrektionen der Reuss an besonders notwendig erachteten Stellen mit weniger als der Hälfte der Kosten auszuführen, indem man auf eine Unterstützung des Bundes mit 53 ½, sowie unter Umständen noch auf einen weitern Beitrag aus dem Schutzbautenfonds rechnen kann
2. dass die Beanspruchung solcher Unterstützung aber an die Bedingung geknüpft ist, dass die betreffenden Schutzwerke bis Ende des Jahres 1877 zur Vollendung gebracht sein müssen;
3. dass nun vorab ein Durchstich des Kummenecks als ein Werk betrachtet werden muss, das zur grösseren Sicherung und zum wesentlichen Nutzen des ober- und unterhalbliegendcn Grundeigentums gereichen und der Reussorreklion die Krone aufsetzen würde;
4. dass die Ausführung desselben laut vorliegendem Plan und Kostenberechnung im Ganzen einen Kostenaufwand von zirka Fr. Fr. 44’000 erfordern würde;
5. dass mit Recht erwartet werden darf, dass die betreffenden Wehresteuern einer Mitbeteiligung in billigem Masse sich nicht entziehen werden, beschliesst:

1. Der Bezirk Uri spricht grundsätzlich seine finanzielle Beteiligung für planmässige Ausführung des Durchstiches des Kummenecks bei Attinghausen aus, wofern die betreffenden Wehregenossenschaften sich ebenfalls zu einem angemessenen Beiträge herbeilassen werden, so dass das Werk noch vor Ende 1877 in Ausführung gebracht werden kann.
2. Der Bezirksrat wird mit der weitern Vollziehung dieser Schlussnahme beauftragt, und ihm der Kredit für Beibringung der erforderlichen Geldmittel bewilligt.

Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Vollmachtbegehren für Veräusserung von Allmendplätzen in Göschenen
Dem Bezirksrat wird die nachgesuchte Vollmacht erteilt, eine Anzahl Allmendplätze in Göschenen, die nach vorgenommenem Augenschein durch einen Ausschuss näher zu bestimmen sind, öffentlich versteigern zu lassen und den Erlös der Bezirkskasse zuzuwenden, vorbehältlich eines später zu bestimmenden Anteiles für die nutzberechtigte Gemeinde oder Filiale.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Siebengeschlechtsbegehren wegeAmtsblatt n Aufenthalt in Ennetmärcht
Entsprechend dem Begehren eines Siebengeschlechtes wird in Abänderung des Art. LB 391 und des bezüglichen Nachtrages in Band III., Seite 201, den Älplern von Ennetmärcht (Urnerboden) in Zukunft gestattet, während des ganzen Jahres ohne Unterbruch dort auf ihrem Eigentum oder in ihren Mietwohnungen sich aufzuhalten, unter der Bedingung, dass sie daselbst durch einen beeidigten Kläger beaufsichtigt werden mögen, wie auch dass die Hausväter den Weisungen der Regierung und Geistlichkeit wegen Verpflichtung schulpflichtiger Kinder zu gehörigem Besuche von Schule und Christenlehre während des Winters sich zu unterziehen.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022