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Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden

Sonntag, 14. November 1875
Ausserordentliche Bezirksgemeinde vom 14. November 1875
Ort: Lehnplatz Altdorf, 12 Uhr
Landammann: Franz Lusser
Landschreiber: Gisler
Quelle: Abl UR 1875, Nr. 42, 21.10.1875, nach S. 340, 1-8 und Abl UR 1875, Nr. 43, 28.10.1875, nach S. 348, 1-3 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1875, Nr. 47, 25.11.1875, S. 385-387. (Verhandlungen).

GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE

Siebengeschlechtsbehehren betreffend Allmendteilung
Die Bezirksgemeinde, infolge eines Begehrens eines Sieben¬ geschlechts um Verteilung der Allmenden, Wälder und des übrigen Vermögens des Bezirkes Uri auf sämtliche Gemeinden beschliesst:
I. Es sei auf den Antrag des Siebengeschlechtes, die Teilung des Korporationsgutes auf Gemeinden bezweckend, nicht einzutreten.
II. Dagegen wird grundsätzlich beschlossen, den Viehauflag von dem auf Allmend gesömmerten Vieh auf Fr. 5 per Kuhessen zu erhöhen, und zwar soll die Bezahlung dieses erhöhten Viehauflags bereits mit dem Jahr 1876 beginnen; im Übrigen aber wird die Vorlage des Bezirksrates zur nochmaligen Erwägung und nähern Ausarbeitung an den Bezirksrat zurückgewiesen, welcher auf die nächste ordentliche Bezirksgemeinde im Mai 1876 sein Gutachten dem Volke zum Entscheid vorzulegen hat.
Dabei werden dem Bezirksrat nachfolgende Punkte zur besondern Berücksichtigung empfohlen:
1. Das Vieh, welches nicht über 4 Wochen auf Allmend gehalten wird, bezahlt bloss die Hälfte des gesetzlichen Auflags.
2. Es solle niemand mehr als 25 Kühe auf die Allmend treiben mögen und ist der Art. 372 in diesem Sinne abzuändern.
3. Der Art. 383, welcher bestimmt, dass die Alpgenossen den Tag der Auffahrt und die Benutzung der Alpen und Stäfel zu bestimmen haben, ist dahin zu ergänzen, dass dieselben auch die Anzahl der aufzutreibenden Kühe festzusetzen haben, jedoch mit der Beschränkung, dass nicht mehr als 18 Kühe auf eine Hütte aufgetrieben werden mögen, bei Strafe von Fr. 50 per Stück, das über die erlaubte Zahl getrieben würde.
4. Der Art. 385 fällt ausser Kraft, weil durch vorstehenden Zusatz abgeändert.
5. Eine Abtretung von Hüttenrechten an die Alpgenossen gegen Vergütung wird als zulässig erklärt.
6. Es sollen Schafhirtenen errichtet und in Zukunft die Schafe nur dort gesömmert werden, zur Ermöglichung einer besseren Kontrolle und zur Schonung der Alpen.
7. Eine Vergabung von sogenannten Rüttenen auf Allmend darf inskünftig nicht mehr stattfinden. 8. Der Bau von Hütten auf Allmend unterliegt einer Taxe zu Gunsten der Bezirkskasse.
9. Auch von den bereits bestehenden Hüttengerechtigkeiten ist jährlich eine billige Abgabe zu entrichten.
10. Die Einlieferung der Frühlingsviehlisten an den Bezirksrat ist zu beschleunigen.
11. Es hat auch auf eine Erhöhung des fremden Auflags einzutreten, wobei jedoch die «alten Hintersässen», wie bisher, angemessen zu berücksichtigen sind.
12. Der Bezirksrath wird überhaupt mit Erlass der zweckdienlichen Verfügungen zur Verbesserung der Allmenden und Äuffnung des Korporationsgutes betraut.
13. Von dem Ertrage des Viehauflags fallen 3/5 in die Bezirkskasse zur Bestreitung der nötigen Auslagen, 2/5 sind zur Verteilung unter die «Korporationsgenössigen» bestimmt und 1/5 soll auf die Allmend zur Steigerung der Ertragsfähigkeit nach Weisung der Bezirksbehörden verarbeitet und verwendet werden.
Namens des Siebengeschlechts wird gegen diesen Beschluss der Protest zu Protokoll erklärt.

Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Allmendabtretung an Joseph Maria Loretz sel. Erben in Amsteg
Den Erben von Josef Maria Loretz in Amsteg wird die verlangte Allmendabtretung zur Vergrösserung ihres dortigen Hauses gegen die Gasse auf eine Breite von 4—5 Fuss gegen Bezahlung von Fr. 1 per Quadratfuss an die Bezirkskasse begünstigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Antrag betreffend Verkauf von Bauplätzen auf Allmend
In Genehmigung eines Antrages des Bezirksrates wird demselben die Vollmacht erteilt, während der Bauzeit der Gotthardbahnlinie einzelne Allmendbauplätze, welche ohne grosse Beeinträchtigung des Korporationsnutzens, dagegen mit erheblichem Vorteil vergeben werden könnten, zu Gunsten der Bezirkskasse zu verkaufen. Von dem Erlös soll den betreffenden Gemeindekassen zukommen.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Antrag betreffend Bewilligung einer Sagemühle auf Allmend
Über das von der Dorfgemeinde Silenen begutachtete Gesuch des Zacharius Zurfluh in Amsteg um Anweisung des benötigten Platzes für Erstellung und Betrieb einer Sägemühle unterhalb der Reussbrücke in Amsteg wird auf Antrag des Bezirksrates beschlossen:
1. Dem Zacharias Zurfluh in Amsteg wird die Konzession erteilt, auf Allmendboden beim Kohlplatz unterhalb der Reussbrücke in Amsteg eine Säge errichten und betreiben zu mögen, unter nachfolgenden nähern Bedingungen:
a. Der Sägeplatz erhält eine Länge von 30—50 Fuss auf eine Breite von 18—20 Fuss; er soll um zirka 10 Klafter unterhalb des Brückenfusses verbleiben.
b. Die Vergabung geschieht dem guten Allmendboden, dem Brückenwuhr und bisherigen Zugangswegen unschädlich und mit Vorbehalt der von der Gemeinde gestellten Bedingungen.
c. Die zwischen der Brücke und dem Sägenplatze liegenden grossen Wehrsteine dürfen nicht zum Sägenbau verwendet oder vermindert werden.
d. Das Wasser wird dem Käsernbach oberhalb der Brück« entnommen und durch ein hölzernes Kett unter derselben hindurch — ihr jedoch unbeschadet — nach der Säge geleitet.
e. Die Dauer der Konzession erstreckt sich auf 20 Jahre.
f. Der Konzessionsinhaber hat eine jährliche Gebühr von Fr. 50 an die Bezirkskasse zu bezahlen.

Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Gesuch um Bewilligung eines Hausplatzes
Dem Johann Josef Huber in Sisikon wird ein Hausplatz von 28 Fuss Länge und 28 Fuss Breite auf Allmend unter Anton Hubers Haus in Sisikon bewilligt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022