Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden
Sonntag, 3. Mai 1857
Landesgemeinde vom 3. Mai 1857
Ort:
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Alexander Muheim
Landschreiber:
Gisler
Quelle:
Abl UR 1857, Nr. 19, 13.05.1857, S. 102 (Verhandlungen).
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GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE
Hypothekar-Gesetz.
Das vom Landrat beantragte Hypothekar-Gesetz wird laut Traktandenzirkular angenommen.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Paternitätsgesetz.
Das vom Landrat revidierte Paternitätsgesetz wird nach Inhalt des Zirkulars unverändert genehmigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Erlass eines zeitweiligen Jagdverbots.
In den Antrag des Landrats, für Erlass eines zeitweiligen Jagdverbotes innerhalb den im Art. 226 des Landbuchs beschriebenen und noch weiter dem rechten Seeufer entlang bis an den St. Gotthard auszudehnenden Grenzen des Banngebiets wird nicht eingetreten.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Definitive Bestätigung des vom Landrat provisorisch erlassenen Gesetzes über Mass und Gewicht.
Der Verordnung über Mass und Gewicht wird die definitive Genehmigung erteilt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Definitive Bestätigung des vom Landrat provisorisch erlassenen Ehegesetzes
Dem vom Landrat bereits erlassenen und promulgierten Ehegesetz wird die definitive Genehmigung erteilt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Bestätigung der Regierungsräte.
Landammann K. E. Müller, Landesstatthaller Johann Infanger, und Landesseckelmeister Alois Müller werden als Regierungsräte bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Bestätigung der Ständeräte.
Die Ständeräte Joseph Arnold und Josef Fidel Christen werden in ihrem Amt bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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LANDSGEMEINDE URI
BEZIRKSGEMEINDE URI
VOLKSABSTIMMUNGEN
VERFASSUNGEN DES KANTONS URI
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