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BEZIEHUNGEN

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Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden

Sonntag, 7. Mai 1865
Landesgemeinde vom 7. Mai 1865
Ort: Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Karl Emanuel Müller
Landschreiber: Gisler
Quelle: Abl UR 1865, Nr. 16, 20.04.1865, nach S.112 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1865, Nr. 19, 11.05.1865, S. 126 f. (Verhandlungen).

GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE

Zollauflösungsvertrag
Von dem abgeänderten Zollauflösungsvertrag mit dem Bundesrat vom 29. November 1861, welcher von der Bundesversammlung und dem Urner Landrat genehmigt, dem Kanton Uri eine alljährliche fixe Entschädigung von Fr. 72’500 auf unbeschränkte Dauer zusichert, «wird genehmigende Notiz genommen».
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Militärgesetz
Das vom Landrat vorgeschlagene revidierte Militärgesetz wird von der Landsgemeinde verworfen.
Quelle: Abl UR 1865, Nr. 16, 20.04.1865, nach S.112 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1865, Nr. 19, 11.05.1865, S. 126 f. (Verhandlungen).
> Antrag und Unterlagen
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Siebengeschlechtbegehren betreffend Aufhabung der Wuhrgerichte
In Genehmigung eines Siebengeschlechtsbegehrens wird die Änderung des § 87 der Kantonsverfassung über das Wuhrwesen beschlossen. Der Landrat hat der Landsgemeinde die Vorlage zur Ablehnung empfohlen. Gegen diesen Entscheid verwahren sich die Bezirksräte von Uri und Ursern durch schriftliche Eingabe ihre Rechte.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl des Landammanns
Als Landammann wird Karl Emanuel Müller gewählt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl des Landsstatthalters
Als Landesstatthalter wird Joseph Arnold gewählt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl des Landesseckelmeisters
Zum Landesseckelmeister wird Alois Müller gewählt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl der Ständeräte
Landesstatthalter Joseph Arnold und Landeshauptmann Jost Muheim werden als Ständeräte bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Mitglieds des Kantonsgerichts
Als neuer Kantonsrichter wird Ratsherr Jakob Josef Regli aus Meien auf dreijährige Amtsdauer gewählt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Landesfürsprechen
Als Landesfürsprecher werden Dr. iur. Franz Schmid von Altdorf und Melchior Loretz aus Altdorf ernannt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022