Abänderung des Paternitätsgesetzes.
Der Antrag des Landrats betreffend Abänderung des Paternitätsgesetzes wird nicht angenommen.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Gehalt der Kanzleibeamten und Landweibel.
Der Antrag des Landrats betreffend die Gehalte der Kanzleibeamten und Landweibel wird nicht angenommen.
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Antrag und Unterlagen
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Verminderung der Eide.
Zur Verminderung der Eide wird auf Antrag des Landrats beschlossen, dass alle durch das Gesetz geforderten Amtseide sind durch die betreffenden Beamten während der jedesmaligen Amtsdauer nur einmal zu leisten.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Stempelgebühren.
Der Antrag des Landrats betreffend die Stempelgebühren wird nicht angenommen.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Landammanns.
Landammann Joseph Arnold wird in seinem Amt bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Landesstatthalters.
Landesstatthalter Dominik Epp wird in seinem Amt bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Landessäckelmeisters.
Landsäckelmeister Franz Lusser wird in seinem Amt bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl zweier Ständeräte.
Die Ständeräte, Landsäckelmeister Franz Lusser und Ratsherr Josef Huber werden bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichtes.
Als Mitglied des Kantonsgerichts wird für den ablehnenden alt Talammann Joseph Fidel Christen von Andermatt auf dreijährige Amtdauer alt Statthalter Sebastian Müller, von Hospental, gewählt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Landweibelwahlen.
Zur vakanten ersten Landweibelstelle wird Martin Gamma befördert und als zweiter Landweibel Johann Joseph Arnold von Bürglen neu gewählt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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