Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden
Sonntag, 2. Mai 1875
Landesgemeinde vom 2. Mai 1875
Ort:
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Franz Lusser
Landschreiber:
Gisler
Quelle:
Abl UR 1875, Nr. 16, 22.04.1875, nach S. 120, 1-8 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1875, Nr. 18, 06.05.1875, S. 134 f. (Verhandlungen).
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GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE
Entwurf eines Steuergesetzes
Die Behandlung des Entwurfs eines Steuergesetzes wird auf Verlangen eines Siebengeschlechtsbegehren an eine ausserordentliche Landesgemeinde, die im nächsten Juni vor der Alpfahrt an einem vom Landrat zu bestimmenden Tage sich besammeln wird, verschoben.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Vollmachtsbegehren für ein Staatsanleihen
Infolge landrätlichen Antrages wird zum Zwecke der Gotthardbahn-Subvention die Aufnahme eines Staatsanleihens von einer halben Million Franken, welches nach Ablauf von 10 Jahren in jährlichen Raten wieder getilgt werden soll, bewilligt und der Landrat mit der Vollziehung beauftragt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Anfrage über Revision der Kantonsverfassung
Da die gegenwärtige Kantonsverfassung durch die neue Bundesverfassung mehrfache Veränderungen erleidet und ohnehin das Bedürfniss einer Revision sich vielfältig kund gibt, so wird auf diesbezügliches Einfrage des Landrates beschlossen, die Kantonsverfassung einer Totalrevision zu unterwerfen und den Landrat mit dem diesfälligen Entwurf zu beauftragen.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Begehren von Göschenen für Trennung von Wassen
Entsprechend dem von der Filiale Göschenen gestellten Begehren wird nach ausgesprochener freiwilliger Beistimmung Seitens der Kirchgemeinde Wassen und Meien in Abänderung der §§ 31 und 44 der Kantonsverfassung auf Antrag des Landrates beschlossen, dass Wassen und Meien einerseits und Göschenen und Göscheneralp anderseits werden für die Zukunft als selbstständige Gemeinden in politischer und kirchlicher Beziehung. Letzteres mit Vorbehalt der Sanktion der kirchlichen Oberbehörde.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Begehren betreffend Abstimmung über kantonale Gesetzesvorlagen
Das Begehren eines Siebengeschlechts, dass über Gesetzesvorlagen in der Zukunft in den Gemeinden abgestimmt werden solle, wird abgewiesen.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Bürgerrechtsaufnahmen
Da Leutnant L. Jnderbitzi in Schattdorf, Joh. Ant. Loretz in Bürgeln und die Familie von Heinrich Loretz sel. in Bürgeln, das Bezirksbürgerrecht von Uri sich erworben haben, ohne seither um die Bewilligung des Kantonsbürgerrechtes bei zuständiger Behörden einzukommen, was mit § 5 der Kantonsverfassung unvereinbar ist, so wird die Aufnahme der Obgenannten entgegen deren Protests ins Kantonsbürgerrecht beschlossen, wofür sie die gesetzliche Taxe bezahlen sollen. Dem Albin Z'graggen in Gurtnellen, welcher seiner Zeit auf das hiesige Bürgerrecht freiwillig verzichtete, und gegenwärtig nicht im Falle wäre, die vorgeschriebene Taxe zu entrichten, wird die unentgeltliche Wiederaufnahme ins Kantonsbürgerrecht gewährt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Landammanns
Landammann Franz Lusser wird auf einjährige Amtsdauer bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Landesstatthalters
Landesstatthalter Joseph Arnold wird auf einjährige Amtsdauer bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Entlassungsgesuch des Pannerherrn
Dem Entlassungsbegehren des Pannerherrn Carl Müller wird nicht entsprochen.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Landessäckelmeisters
Landessäckelmeister Carl Muheim wird auf einjährige Amtsdauer bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl zweier Ständeräte
Die Ständeräte Landammann Franz Lusser und Landeshauptmann Joseph Huber werden auf eine neue Amtsdauer bestätigt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Suppleanten des Kantonsgerichts
Zu einem Suppleanten des Kantonsgerichts wird auf einjährige Amtsdauer Gemeindeschreiber Jost Görig von Wassen gewählt.
Quelle:
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Antrag und Unterlagen
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LANDSGEMEINDE URI
BEZIRKSGEMEINDE URI
VOLKSABSTIMMUNGEN
VERFASSUNGEN DES KANTONS URI
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