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Sonntag, 3. Mai 1925
Landesgemeinde vom 3. Mai 1925
Ort: Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Carl Huber
Landschreiber: Friedrich Gisler
Quelle: Abl UR 1925, Nr. 16, 16.04.1922, nach S. 279, 1-14 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1925, Nr. 19, 07.05.1925, S. 315 ff. (Verhandlungen).

GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE

Wahl des Landammanns.
Als Landammann wird auf einjährige Amtsdauer Regierungsrat Carl Huber, von und in Altdorf, bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl des Landesstatthalters.
Als Landesstatthalter wird auf einjährige Amtsdauer Regierungsrat Josef Werner Lusser, von und in Altdorf, bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl der zwei Ständeräte.
Als Mitglieder des Ständerats wird neu Gerichtspräsident und Major Josef Wipfli, von und in Erstfeld, gewählt und Staatsanwalt Franz Muheim, von und in Altdorf, bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahlen Obergericht.
In das Obergericht werden auf vierjährige Amtsdauer gewählt: Carl Arnold Karl, Altdorf, als Präsident, Josef Muheim, Flüelen als Vizepräsident sowie als Oberrichter Karl Furrer, Hospental, Anton Gamma, Gurtnellen, sowie Josef Zieri, Altdorf. Es werden zudem fünf Ersatzmänner gewählt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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WahlenLandgericht Uri.
In das Landgericht Uri werden auf vierjährige Amtsdauer als Mitglieder bestätigt: Johann Imholz, Attinghausen; Wilhelm Walker, Gurtnellen; Rudolf Huber, Altdorf, sowie Heinrich Tresch, Amsteg. Es werden zudem vier Ersatzmänner gewählt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahlen Landgericht Ursern.
In das Landgericht Ursern werden auf vierjährige Amtsdauer als Mitglieder gewählt: Karl Danioth, Andermatt; Josef Maria Renner, Andermatt; Werner Meyer Andermatt, sowie Vinzenz Regli, Hospental. Es werden zudem drei Ersatzmänner gewählt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Abänderung des Steuergesetzes.
Nach Antrag Anton Gisler, Altdorf, der als ordnungsantrag vor der Abstimmung über die Eintretensfrage zur Abscheidung gebracht wird, erfolgt die Rückweisung an den Landrat, der eine andere Vorlage unterbreiten soll. Landrat Schnurrenberger, Erstfeld, erklärt Protest zu Protokoll gegen die Art der Abstimmung.
Quelle: Abl UR 1925, S. 317.
> Antrag und Unterlagen
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Gesetz betreffend die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Die Landsgemeinde entscheidet sich mehrheitlich für "Nichteintreten" auf die Vorlage.
Quelle: Abl UR 1925, S. 317.
> Antrag und Unterlagen
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022