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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden

Sonntag, 14. Mai 1865
Bezirksgemeinde vom 14. Mai 1865
Ort:
Landammann: Karl Emanuel Müller
Landschreiber: Gisler
Quelle: Abl UR 1865, nach S. 120 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1865, S. 136-137 (Verhandlungen).

GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE

Wahl eines Bezirksammanns auf einjährige Amtsdauer
Bezirksammann Karl Emanuel Müller wird auf einjährige Amtsdauer bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Bezirksstatthalters auf gleiche Dauer
Bezirksstalthalter Joseph Arnold wird auf einjährige Amtsdauer bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Bezirksseckelmeisters und Bauherrn auf gleiche Dauer
Bezirksecckelmeister Franz Püntener wird auf einjährige Amtsdauer bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Begehren für Abtretung von Allmendplätzen u. dgl.
Die aus den Gemeinden eiugelangten Begehren um Bewilligung von Allmendplätzen u. dgl. werden zur Erledigung an die Auffahrtgemeiude überwiesen.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahlen zweier Suppleanten des Bezirksgerichts
AlS Suppleanten des Bezirksgerichtes werden auf einjährige Amtsdauer ernannt: Hauptmann Franz Gisler von Altdorf und Dorfvogt Josef Püntener von Altdorf-
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Antrag betreffend das Ausfahren auf auswärtige Weiden
Die Bezirksgemeinde, um in billiger Berücksichtigung der eingelangten Gesuche die gesetzlichen Beschränkungen, betreffend das Ausfuhren auf auswärtige Weiden, den Verhältnissen entsprechend zu erleichtern, beschliesst auf Antrag des Bezirksrates:
1. Für das vom Mai bis zur Alpfahrt durch hiesige Angehörige auf auswärtige Weiden getriebene und nachher auf hiesigen Allmenden gesömmerte Vieh sei der Auflag künftig auf 2 Franken per Kuhessens ermässigt.
2. Der BezirkSrath ist mit der Vollziehung beauftragt.

Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Antrag betreffend das verbotene Wildheusammeln
Die Bezirksgemeinde, in teilweiser Abänderung des Artikels 239 LB, betreffend das Heuen in Kuh- und Geissweiden, beschliesst auf Antrag deS Bezirksrates:
Die auf das Wildhcuen in Kuhweiden, Alpen und Boden festgestellte Busse von 5 Gulde sowie die auf den Fall deS Wildheuens ausser der erlaubten Zeit gesetzte unnachlässliche Busse von 25 Gulden wird in ein Minimum von 10 Franken und in ein Maximum von 50 Franken umgeändert.

Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Siebengeschlechts-Begehren der Gemeinden Silenen und Gurtnellen
Die Bezirksgemeinde beschliesst infolge eines Sicbengeschlechtsbegchrens: Den Gemeinden Silenen und Gurtnellen sei das bisherige Privilegium, die Rinder mit den Kühen auf ihren Alpen zu sömmern, auf unbestimmte Zeit erneuert.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022