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Pieper & Stelzen

Die Stelzen und Pieper sind eine Familie der Singvögel (Motacillidae).

Stelzen (Motacilla) sind klein bis mittelgross, schlank und kräftig gezeichnet. Sie haben einen schlanken Schnabel, lange Beine und einen langen bis sehr langen Schwanz. Das Gefieder ist bei vielen Arten insbesondere im Prachtkleid sehr kontrastreich gefärbt und zeigt dann überwiegend schwarze, weisse, gelbe oder graue Partien. Die Geschlechter sind mehr oder weniger deutlich unterscheidbar. Sie nisten am Erdboden, in Felsen oder Spalten.
Stelzen bewegen sich auf dem Boden, nur gelegentlich werden kurze Sprünge oder Fangflüge eingeschoben. Dabei wird der Kopf vor und zurückbewegt, der Schwanz führt auf- und abwippende Bewegungen aus. Der Flug ist wellenförmig. Auf kurze, fallende Strecken mit angelegten Flügeln folgen flatternde Aufwärtsbewegungen. Stelzen kommen in zahlreichen Biotopen offener und halboffener Landschaften von der Ebene bis ins Hochgebirge vor. Viele Arten findet man bevorzugt in Gewässernähe, einige sind weitgehend an Binnengewässer gebunden. Mehrere Arten sind Kulturfolger, die wenig Scheu vor dem Menschen zeigen und auch innerhalb von Siedlungen brüten.

Die Pieper (Anthus) sind relativ kleine, braungestreifte Vögel mit weissen Schwanzkanten, die weniger schlank sind als bei den Stelzen. Manche haben eine lange Kralle an den Hinterzehen. Die Geschlechter sind gleichgefärbt. Sie ernähren sich von Insekten. Sie gehen normalerweise monogame Paarbeziehungen ein und verteidigen ein Brutrevier. Es sind Bodenbrüter, deren Gelege bis zu sechs Eier umfasst.

   
Literatur: www.wikipedia.de; www.vogelwarte.ch (2020).

Bachstelze


       
Familie: Stelzen und Pieper
Merkmale: schwarz-weiss mit grauem Rücken, langer Schwanz
Zugverhalten: überall in Uri anzutreffen, überwiegend Kurzstreckenzieher
Status UR / CH:
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Bergstelze


       
Familie: Stelzen und Pieper
Merkmale: Stirn und Rücken aschgrau; Bürzel und Schwanzfedern grünlich gelb; Flügel schwarz-braun, Schwingen mit weissem Rand; weisser Streif über den Augen und am Bart; schwarzer Kehllatz (beim Männchen grösser)
Zugverhalten: Kurzstreckenzieher; überwintert in den Niederungen (Reussdelta)
Status UR / CH:
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WEITERE PIEPER UND STELZEN IN URI

Schafstelze
Familie: Stelzen und Pieper
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Baumpieper
Familie: Stelzen und Pieper
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Bergpieper, Wasserpieper
Familie: Stelzen und Pieper
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Brachpieper
Familie: Stelzen und Pieper
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Rotkehlpieper
Familie: Stelzen und Pieper
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Wiesenpieper
Familie: Stelzen und Pieper
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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SAGEN- UND MÄRCHENHAFTES ZU PIEPER UND STELZEN

Grasmücken & Rohrsänger haben keinen Auftritt in der Urner Sage.

EREIGNISSE MIT PIEPERN UND STELZEN

1856  / Mittwoch, 29. Oktober 1856
Ein Teil der Singvögel wird geschützt
Der Landrat erlässt die «Verordnung gegen schädliche Thiere und Vögel» und setzt für die Erlegung von gewissen Vögeln und Tieren Abschussprämien fest: Geier (5 Franken), Habicht und Sperber (je 1 Franken), Fischreiher (1 Franken), Kuckuck (50 Rappen), «Fleischraben» (50 Rappen), Elster (20 Rappen) sowie für den Rotgimpel (7 Rappen). Prämien sind auch für den Fischotter (4 Franken) und den Iltis (1 Franken).
Die Gebühr kann auf Vorweisung des toten Tieres beim Kantonssäckelamt bezogen werden. Die vorgewiesenen Tiere sind durch das Abschneiden eines Fusses zu bezeichnen. Die Tiere dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage auch zu verbotener Zeit geschossen werden.
Um hingegen dem Raupenschaden an Obst- und Feldbäumen entgegen zu wirken wird verordnet, dass es verboten ist, jede Art Meisen, Stelzen, Finken, Rothkehlchen, Rothschwänzchen («Rötheli») und kleinere Singvögel überhaupt auf jegliche Art zu fangen oder zu töten, im Frühjahr oder im Sommer ihre Nester zu zerstören und deren Eier oder Junge auszunehmen, bei einer Busse von 3 ½ - 10 Franken. Einzig im Oktober und November ist das Fangen und Schiessen der kleineren Singvögel erlaubt.

Abl UR 1856, S. 205 f.
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VOGELCLANS

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VÖGEL IN URI

Vögel, die gemäss Liste von www.fauna-uri.ch in Uri nachgewiesen werden konnten.

VOGELINFORMATIONEN

Auf der Webseite der Vogelwarte Sempach finden sich alle Angaben zu den einzelnen Vögeln.
> www.vogelwarte.ch

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 14.01.2020