URIS TIERWELT

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Uri

Schnäpper & Würger der Vogelwelt

Die Fliegenschnäpper sind eine Vogelfamilie aus der Ordnung der Sperlingsvögel. Sie sind nahe verwandt mit den Drosseln. Die Fliegenschnäpper sind meist klein aber haben im Verhältnis grosse Augen. Ihr Schnabel ist breit und Flach und ihre Beine sind kurz, aber die Flügel relativ lang und spitz. Fliegenschnäpper sind Insektenjäger, die in Bäumen leben. Sie lauern vorbeifliegenden Insekten von einer Sitzwarte aus auf, um sie dann in kurzen Abflügen zu erbeuten. Von diesem Jagdverhalten haben sie auch ihren Namen erhalten. Die Eier sind in der Regel bläulich. Bei Arten, die in offenen Nestern brüten, weisen die Eier braune Tupfen auf. Bei Arten, die in Höhlen brüten, fehlt eine Zeichnung.

Rotkehlchen


       
Familie: Fliegenschnäpper Fliegenschnäpper
Merkmale: rot-orange Kehle
Zugverhalten: überwiegend Kurzstreckenzieher
Status UR / CH: häufiger Singvogel in Uri
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Gartenrotschwanz


       
Familie: Fliegenschnäpper
Merkmale: auffällig roter Schwanz und Bürzel
Zugverhalten: Langstreckenzieher (Sahelzone)
Status UR / CH:
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Hausrotschwanz


       
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Grauschnäpper


       
Familie: Fliegenschnäpper
Merkmale: Oberseite einfarbig mausgrau, gestrichelter Kopf; Unterseite hell, mit Strichelung auf Brust und entlang der Flanken; aufrechte Haltung; beide Geschlechter gleich
Zugverhalten: Winterquartier in Afrika
Status UR / CH: regelmässiger Brutvogel und Durchzügler
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Trauerschnäpper


       
Familie: Fliegenschnäpper
Merkmale: Oberseite schwarz oder dunkelbraun, weisser Stirnfleck (Männchen); heller braun (Männchen); Stirn, Unterseite und Flügelbinde weiss; beide Geschlechter im Herbst olivbraun mit weissen Binden an den Flügeln und Schwanzseiten.
Zugverhalten: sein Winterquartier ist das tropische Afrika.
Status UR / CH: regelmässiger, häufiger Brutvogel und Durchzügler.
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WEITERE SCHNÄPPER & WÜRGER IN URI

Blaukehlchen
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Braunkehlchen
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Nachtigall
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Schwarzkehlchen
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Steinrötel
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Steinschmätzer
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Neuntöter
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Raubwürger
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Rotkopfwürger
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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Schwarzstirnwürger
Familie:
Merkmale:
Zugverhalten:
Status UR / CH:
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WEITERES ZU SCHNÄPPER & WÜRGER

Schutz vor Blitzschlag
Wenn Schwalben in einem Hause nisteten, herrschte Friede und Wohlfahrt. Gemäss dem Innerschweizer Volksglauben schlug der Blitz schlug nie in ein Haus ein, unter dessen Dach Rotkehlchen oder Schwalben nisteten.

Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 477. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 355.

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SAGEN- UND MÄRCHENHAFTES ZU SCHNÄPPER & WÜRGER

EREIGNISSE MIT SCHNÄPPER & WÜRGER

1856  / Mittwoch, 29. Oktober 1856
Ein Teil der Singvögel wird geschützt
Der Landrat erlässt die «Verordnung gegen schädliche Thiere und Vögel» und setzt für die Erlegung von gewissen Vögeln und Tieren Abschussprämien fest: Geier (5 Franken), Habicht und Sperber (je 1 Franken), Fischreiher (1 Franken), Kuckuck (50 Rappen), «Fleischraben» (50 Rappen), Elster (20 Rappen) sowie für den Rotgimpel (7 Rappen). Prämien sind auch für den Fischotter (4 Franken) und den Iltis (1 Franken).
Die Gebühr kann auf Vorweisung des toten Tieres beim Kantonssäckelamt bezogen werden. Die vorgewiesenen Tiere sind durch das Abschneiden eines Fusses zu bezeichnen. Die Tiere dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage auch zu verbotener Zeit geschossen werden.
Um hingegen dem Raupenschaden an Obst- und Feldbäumen entgegen zu wirken wird verordnet, dass es verboten ist, jede Art Meisen, Stelzen, Finken, Rothkehlchen, Rothschwänzchen («Rötheli») und kleinere Singvögel überhaupt auf jegliche Art zu fangen oder zu töten, im Frühjahr oder im Sommer ihre Nester zu zerstören und deren Eier oder Junge auszunehmen, bei einer Busse von 3 ½ - 10 Franken. Einzig im Oktober und November ist das Fangen und Schiessen der kleineren Singvögel erlaubt.

Abl UR 1856, S. 205 f.
     

 
VOGELCLANS

Übersicht

Greifvögel und Eulen
Greifvögel
Uhu, Eule, Kauz & Co.

Hühnervögel
Glatt- und Raufüsser

Wasservögel
Entenvögel
Möwen
Schnepfen
Pfeiffer, Taucher, Rallen
Reiher
Weitere Wasservögel

Singvögel
Amsel, Drossel & Lerche
Finken & Ammern
Grasmücken und Rohrsänger
Läufer & Kleiber
Meisen
Pieper & Stelzen
Rabenvögel
Schnäpper & Würger
Schwalben
Sperlinge und Braunellen
Der Star und der singende Rest

Weitere Vögel
Spechte
Tauben
Weitere Vögel

ZUGVERHALTEN

Standvögel (Strichvögel)
Kurzstreckenzieher
Langstreckenzieher

STATUS UR / CH

Brutvögel
Durchzügler
Wintergäste
Irrgäste

Lebensräume
Nahrung
Vogelwelt pro Monat
       
Jagdbare Vögel
Schräge Vögel

VÖGEL IN URI

Vögel, die gemäss Liste von www.fauna-uri.ch in Uri nachgewiesen werden konnten.

VOGELINFORMATIONEN

Auf der Webseite der Vogelwarte Sempach finden sich alle Angaben zu den einzelnen Vögeln.
> www.vogelwarte.ch

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.04.2022