Helvetische Münzen
In der kurzen Periode der helvetischen Republik (1798-1803) fiel das Münzrecht dem Zentralstaat zu. Die seit langem angestrebte einheitliche Münzordnung, die aber immer wieder mangels Konzessionsbereitschaft einzelner Stände scheiterte, wuchs im Schatten der französischen Revolution zur Reife. Es wurden vorerst Taler, Halbtaler sowie Scheidemünzen (Batzen und Kreuzer) geprägt. Nach dem Münzgesetz von 1799 galt der «Helvetische Franken» als Münzeinheit.
Auf den Gold- und Silbermünzen ist ein Mann in altspanischer Tracht abgebildet, der die dreifarbige (grün, gelb, rot) Fahne der Helvetischen Republik in der rechten Hand hält. Der Revers enthält in einem Kranz von Eichenlaub die Wertangabe und den Anfangsbuchstaben des Prägeortes (B = Bern, BA = Basel, S = Solothurn).
1 Franken galt 10 Batzen und 100 Rappen. 10 Schweizer Franken galten einem französischen Louis d’or als gleichwertig.
1825 beschloss ein Konkordat von 7 Kantonen (Uri war nicht dabei), die helvetischen Münzen einzuschmelzen. Die Folge war ein grosser Münzmangel. In Uri bestanden sogar Schwierigkeiten, die Sitzgelder an den Wochenrat zu bezahlen. Ein Jahr später wurden alle helvetischen Münzen unter 1 Franken abgerufen.
32 Franken, Gold
16 Franken, Gold
4 Franken, 40 Batzen, Silber
20 Batzen, Silber
10 Batzen , Silber
5 Batzen, Silber
1 Batzen, Billon
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